Dipl.-Ing. Architekt Hans-Jörg Peter
Energieberatung Hamburg, Energieberater BAFA, Energiepass dena
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Förderungen
 

Nachfolgende Auflistung von Bundes- und Landesförderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. zinsgünstigen Krediten soll Ihnen einen ersten Einblick in mögliche Finanzierungswege für Ihre energetische Sanierung geben. Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität und sind immer abhängig von den verfügbaren Mitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Verbindliche und aktuelle Informationen zu Förderungshöhen und -richtlinien erhalten Sie bei den jeweiligen Institutionen.
Förderungen sind abhängig von Ihrer individuellen Sanierungsmaßnahme und bedürfen der energetischen Analyse Ihres Gebäudes in Form einer BAFA-Vor-Ort-Beratung bzw. dem Hamburger Energiepass. Wir beraten Sie gern.
Mehr zum Thema: Bericht des NDR als MP3 (3,90 MB)
 



Bundesförderungen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Postfach 5171, D-65726 Eschborn, 06196/404-493, http://www.bafa.de

- Vor-Ort-Beratung: 300 € für 1-2 WE. 360 € ab 3 WE.
- Solarkollektoranlagen: WW-Bereitg. 60€/m2. Heizung-Unterstützg. 105€/m2.
- Biomasseanlagen: Pellet 36 €/kW. Holzhackschnitzel 1.000 € psch. Scheitholzvergaser 1.125 € psch.
- effiziente Wärmepumpen: 5 - 20 €/m2 bzw. max. 850 - 3.000 €.
- Bonus für gemeinsame Installation einer Solarthermieanlage und eines Brennwertkessels oder einer Wärmepumpe: 750 € psch.


Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Postfach 111141, D-60046 Frankfurt/Main, 069/7431-0,
Informationszentrum: 01801/335577, http://www.kfw.de

- Die Zinskonditionen aller nachfolgenden KfW-Programme unterliegen u.a. den Schwankungen des Leitzinses. Daher sind die aktuellen Zinskonditionen immer bei der http://www.kfw.de zu erfragen. Nachfolgende Programme sind vorbehaltlich inhaltlicher Änderungen. Insgesamt werden jetzt sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert, die über die %-Angaben des Primärenergiebedarfes und des spezifischen Transmissionswärmeverlust relativ zum Referenzgebäude nach EnEV 2009 definiert sind. Eine absolute Kenngröße besteht nicht mehr.

  Energieeffizient Sanieren    
        Energieeffizient Bauen
Förderstufe KfW-Effizienzhaus KfW-130 KfW-115 KfW-100 KfW-85 KfW-70 KfW-55
Jahres-Primärenergiebedarf 130% 115% 100% 85% 70% 55%
Transmissions- wärmeverlust 145% 130% 115% 100% 85% 70%

KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ – Neubau


Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Wer kann Anträge stellen?

Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert

Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen eines der nachfolgend erläuterten energetischen Niveaus erreichen. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.





Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15 kWh/m² Wohnfläche betragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie im KfW-Merkblatt Energieeffizient Bauen.
KfW-Programm: „Energieeffizient Sanieren“ - Bestandssanierung



    Kreditvariante Tilgungszuschuss Zuschussvariante
EnEV 2007 EnEV 2009 in % max. in € in % max. in €
Einzelmaßnahmen 50.000 € - - 5,0% 2.500 €
Effizienzhaus 75.000 €          
Eff.Haus 100 Eff.Haus 130 5,0% 3.750 € 10,0% 7.500 €
  Eff.Haus 115 7,5% 5.625 € 12,5% 9.375 €
Eff.Haus 70 Eff.Haus 100 12,5% 9.375 € 17,5% 13.125 €
  Eff.Haus 85 15,0% 11.250 € 20,0% 15.000 €





Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Dabei gilt: je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto großzügiger die Förderung. Wer vorausschauend denkt, sollte möglichst umfassend sanieren, um künftig bei den Energiekosten und auch CO2 zu sparen. Gefördert wird: der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung) alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau) Voraussetzung: Es handelt sich um ein Wohngebäude und für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet. Detaillierte Informationen erhalten Sie im KfW-Merkblatt Technische Mindestanforderungen.

Zuschussvariante:
Wer kann Anträge stellen:

  • Eigentümer (Privatpersonen)
    bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
  • bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
  • Wo stellen Sie Ihren Antrag?

    Vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW Detaillierte Informationen erhalten Sie im KfW-Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss.
Kreditvariante:
Wer kann Anträge stellen:
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wo stellen Sie Ihren Antrag?

Vor Vorhabensbeginn, bei einer Hausbank Ihrer Wahl. Detaillierte Informationen erhalten Sie im KfW-Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit.



Sonderförderung:

Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt oder Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht oder die Heizungsanlage optimiert können zusätzlich Zuschüsse aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie im KfW-Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Sonderförderungen.

Bericht des NDR als MP3 (1,67 MB)



Landesförderungen Hamburg

Innung Sanitär Heizung Klempner Hamburg

Barmbeker Markt 19, 22081 Hamburg, http://www.arbeitundklimaschutz.de

Die Förderungen der Innung erhält der Installationsbetrieb, der sein Angebot entsprechend preisgünstiger an den Kunden weitergeben kann.


Klimaschutzprogramm „Solarthermie + Heizung“

PDF-Download: Klimaschutzprogramm „Solarthermie + Heizung“ (63 KB)

- Thermische Solaranlagen <= 30 m2: 100 €/m2 bzw. > 30 m2: 60 €/m2 Aperturfläche
- bei gleichzeitigem Einbau einer energiesparenden Heizung wie Gas-Brennwertgeräte, Öl-Brennwertgeräte und Wärmepumpen sowie der Anschluss an Wärmenetze, (Primärenergiefaktor <= 0,7): 70 €/m2 Aperturfläche
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK)

Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, 040/24846-0, http://www.wk-hamburg.de

Klimaschutzprogramm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“

PDF-Download: Klimaschutzprogramm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ (178 KB)

- Außendämmung der Außenwände U <= 0,25 W/m2K: 7,5 €/m2
- Kerndämmung zweischaliger Außenwände 4 €/m2
- Dämmung der Kellerdecke/-sohle oder der Grundfläche U <= 0,40 W/m2K: 4 €/m2
- Dämmung von Dächern oder obersten Geschossdecken U <= 0,20 W/m2K: 6 €/m2
- Einbau von Wärmeschutzfenstern (nur in Verbindung mit Dämmung der Außenwand) U <= 1,40 W/m2K: 15 €/m2
- Vakuum-Isolations-Paneele, Dreifach-Verglasung
Die bauteilbezogenen Fördersätze werden verdoppelt, wenn die Maßnahmen inklusiv Heizkesselmodernisierungen zu einer Senkung des Jahres-Endenergiebedarfes um mindestens 50% gegenüber dem Ist-Zustand führen.
Förderrichtlinie „Modernisierung von Mietwohnungen 2009“

PDF-Download: „Modernisierung von Mietwohnungen 2009“ (281 KB)


Programm A
Energiesparmaßnahmen an Mietwohngebäuden – Klimaschutzprogramm


Gegenstand der Förderung sind energetische Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die mindestens zu zwei Dritteln Wohnzwecken dienen.

Mit Abschluss der geförderten Maßnahme muss als Kernanforderung an das Gebäude/die Wohnung mindestens erreicht sein:

- spezifischer Jahresheizwärmebedarf <= 100 kWh/(m2a),
- räumliche Abgeschlossenheit der Wohnung,
- Bad und WC innerhalb der Wohnung,
- zentrale Beheizung oder Fernwärme und Warmwasserversorgung für alle Wohnungen.
Durchgeführte Maßnamen zur energetischen Modernisierung werden entsprechend nachfolgender Tabelle mit einem Zuschuss von 0,20 bis 0,50 € für die Verminderung des Jahres-Heizwärmebedarfs um je eine 1 kWh gefördert.
Die Maßnahmen sollen zu einer Senkung des spezifischen Jahres-Heizwärmebedarfs um mindestens 25 kWh/m2a führen.


Zuschuss für die Verminderung des Jahres-Heizwärmebedarfs pro kWh

Spezifischer Jahres-Heizwärmebedarf nach der Maßnahme Energieeinsparung laut Hamburger Energiepass
< 30% 30–50% > 50%
100 bis 80 kWh/(m2a) 0,20 € 0,30 € 0,40 €
Weniger als 80 kWh/(m2a) 0,30 € 0,40 € 0,50 €
Für sonstige energetische Modernisierungsmaßnahmen werden pauschal Zuschüsse gemäß nachfolgender Tabelle gewährt (Bausteinförderung):


Haustechnik
Bereich geplante Maßnahme Zuschuss
Heizung vollständige Erneuerung der Heizungsanlage einschl. zentraler Warmwasserbereitung 15 € pro m2 Wohnfläche
Nachrüsten zentrale Warmwasserversorgung 250 € pro Wohnung
Modernisierung der Heizzentrale 250 € pro Wohnung
Lüftung Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung 800 € pro Wohnung
Lüftungsanlagen mit zentralem Abluft- system und dezentraler Zuluft 500 € pro Wohnung
Mehraufwand Fassade für Verblendoptik 10 € pro m2
für gebrannten Klinker 15 € pro m2
für vorgehängte Fassaden 12 € pro m2
EPass
Bereich geplante Maßnahme Zuschuss
Lüftung Erstellung eines Energiepasses 40% der Kosten


Die Kappungsgrenze der Förderung beträgt für Großunternehmen 20%, für mittlere Unternehmen 30% und für kleine Unternehmen und für Kleinstunternehmen 40%.

Was wird gefördert?
Verbesserung der Wärmedämmung an den Hüllflächen, Kellerdecken und Fenstern, Sonstige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich bei den energetischen Modernisierungsmaßnahmen nach dem Ausmaß der Energieeinsparung. Die Förderung ist umso höher je größer die erzielte Energieeinsparung ausfällt.
Der ermittelte Zuschuss wird verteilt auf 6 gleiche Raten über einen Zeitraum von 6 Jahren ausgezahlt. Alternativ kann eine degressiv gestaffelte Zuschussverteilung gewählt werden (in den ersten 2 Jahren: 25%, vom 3. bis 4. Jahr: 15% und vom 5. bis 6. Jahr: 10% des ermittelten Zuschusses).

Welche Bindungen entstehen aus der Förderung?
Die Förderung löst über die Laufzeit der Zuschüsse (6 Jahre) insbesondere eine Mietpreisbindung aus.
Bei nicht preisgebundenem Wohnraum kann eine Mieterhöhung nach Modernisierung nach § 559 BGB vorgenommen werden, wobei die anteilig auf Modernisierung entfallenden Zuschüsse abzuziehen sind (§ 559 a Abs. 1 BGB). Die sich daraus ergebende Miethöhe kann alternativ auch nach § 557 oder § 558 vereinbart werden. Eine Mietpreisobergrenze gilt hier nicht.

Bei preisgebundenen Wohnungen darf keine höhere als die nach dem Wohnungsbindungsgesetz preisrechtlich zulässige Miete erhoben werden.
Während des Bindungszeitraums (6 Jahre) darf an den Wohnungen des geförderten Objektes kein Wohnungseigentum begründet werden.


Programm B
Umfassende Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden nach dem HmbWoFG - Großes Modernisierungs-programm


Gegenstand der Förderung sind die Modernisierung und damit unmittelbar verbundene Instandsetzungen von erhaltungswürdigen Mietwohngebäuden. Modernisierungsmaßnahmen aus diesem Programm werden nur gefördert, wenn technisch, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösungen erreicht werden.
Sie sollen nachhaltig Energie einsparen, den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern. Mit Abschluss der geförderten Maßnahme muss ein zeitgemäßer Standard im geförderten Objekt erreicht werden. Als Kernanforderungen sind dieselben wie im Programm A zu nennen.

Voraussetzung einer Förderung ist ein nachzuweisender förderfähiger Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwand von mindestens 400,-- €/m2 Wohnfläche. Über Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle hinaus sind Maßnahmen nachzuweisen, die den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen. Die verbindliche Feststellung der förderungsfähigen Kosten nimmt die WK im Bewilligungsverfahren vor. Der Zuschuss beträgt 50% der förderungsfähigen Kosten, max. 350 €/m2 Wohnfläche. Er wird über einen Zeitraum von 9 Jahren in gleichen Raten ausgezahlt. Alternativ kann ein degressiv gestaffelter Zuschuss gewählt werden (in den ersten 3 Jahren: 6,5%, vom 4. bis 6. Jahr: 5,5% und vom 7. bis 9. Jahr: 4,5% der förderungsfähigen Kosten).

Bei nicht preisgebundenem Wohnraum kann eine Mieterhöhung nach Modernisierung nach § 559 BGB vorgenommen werden, wobei die anteilig auf Modernisierung entfallenden Zuschüsse abzuziehen sind (§ 559 a Abs. 2 BGB). Die sich daraus ergebende Miethöhe kann alternativ auch nach § 557 oder § 558 vereinbart werden.
Bei preisgebundenen Wohnungen darf keine höhere als die nach dem Wohnungsbindungsgesetz preisrechtlich zulässige Miete erhoben werden. Die Wohnungen bleiben vorrangig den bisherigen Mietern vorbehalten. Während des Bindungszeitraums darf an den Wohnungen des geförderten Objektes kein Wohnungseigentum begründet werden.


Programm C
Änderung und Erweiterung von Mietwohngebäuden nach dem HmbWoFG

Details entnehmen Sie bitte dem oben angebotenem Download.


Programm D Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden in Sanierungsgebieten

Details entnehmen Sie bitte dem oben angebotenem Download.


Landesförderungen Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel, http://www.ib-sh.de

Schleswig-Holstein Fonds Förderung von Maßnahmen im Energiebereich

Was wird gefördert?
- Energieoptimierte Gebäudesanierung. Zuwendungsfähig sind die erhöhten Aufwendungen zur Verbesserung des Wärmedämmstandards für bestehende Gebäude auf den Neubaustandard nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Höhe des Zuschusses beträgt 25% der Mehrkosten.
- Energiesparende Neubauvorhaben. Zuwendungsfähig sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Senkung des Energiebedarfs bei Neubauten über die gesetzliche Anforderung der EnEV hinaus, Unterschreitung der Transmissionswärmeverluste HT' um mindestens 45%. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bzw. bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nutzfläche.
- Einbau von Vakuumisolationspaneelen als Wärmedämmung. Gefördert wird die Vakuumdämmung als besonders innovative und Platz sparende Wärmedämmung im Zuge des experimentellen Bauens nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 Landesbauordnung (LBO) in der geltenden Fassung. Die Zuschusshöhe beträgt 100 Euro je Quadratmeter mit Vakuumisolationspaneelen gedämmter Fläche.
- Maßnahmen der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie und Festkörperbatterien. Entwickelt werden soll die Wasserstofftechnologie auf der Basis der Anwendung von Brennstoffzellen. Die Zuschusshöhe kann bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
- Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung. Zuwendungsfähig sind Investitionen in die Beistellung von KWK-Anlagen an Heizungsanlagen (Objekt-Blockheizkraftwerken). Objekt BHKW mit einer elektrischen Leistung zwischen 10 und 40 Kilowatt werden pauschal mit einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro je Objekt gefördert.
- Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen.
- Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts und Träger öffentlicher Verwaltungen.

Programmdauer
- 2006 bis 31.12.2009
Art und Höhe der Förderung
- Die Anteilsfinanzierung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Förderung erfolgt mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung
- Mindestförderhöhe 20.000 € (50.000 €)
- Förderhöchstbetrag 100.000 €

Kumulation
- Bei Fördermöglichkeiten durch Dritte für die gleiche Maßnahme (z.B. durch Mittel der KfW und des BAFA) sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Erfolgskontrolle
- Bei einer möglichen Förderung ist der Bewilligungsstelle nach der Maßnahmenumsetzung für die folgenden drei Kalenderjahre über den Erfolg der energetischen Maßnahme zu berichten. Bei Bewilligungen ist auf dem Bauschild die Maßnahme als "Energiesparhaus Schleswig-Holstein" zu bezeichnen.