Dipl.-Ing. Architekt Hans-Jörg Peter
Energieberatung Hamburg, Energieberater BAFA, Energiepass dena
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Förderungen Passivhaus


Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Postfach 111141, D-60046 Frankfurt/Main, 069/7431-0,
Informationszentrum: 01801/335577, http://www.kfw.de

PDF-Download: KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (20 KB)


- Die Zinskonditionen aller nachfolgenden KfW-Programme unterliegen u.a. den Schwankungen des Leitzinses. Daher sind die aktuellen Zinskonditionen immer bei der http://www.kfw.de zu erfragen.

Energieeffizient Bauen - Passivhäuser


Wer wird gefördert?

- Jeder, der in den Neubau von Passivhäusern investiert.
Was wird finanziert?

Die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von Passivhäusern - der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

- KfW-Effizienzhaus 55:
Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh max. 15 kWh/m² Wohnfläche gegeben sind.
Wie wird gefördert?

Langfristige, zinsverbilligte Darlehen mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren, Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.


- Finanzierungsanteil/Kreditbetrag:
Finanziert werden bis zu 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 €/WE.
- Kreditlaufzeit:
bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1 höchstens 2 Jahre (10/2)
bis zu 20 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1 höchstens 3 Jahre (20/3)
bis zu 30 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1 höchstens 5 Jahre (30/5)
- Zinssätze:
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.

Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit; vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der durchleitenden Bank ein Prolongationsangebot auf Basis der dann aktuellen Marktzinsen.

Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK)

Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, 040/24846-0, http://www.wk-hamburg.de

PDF-Download: WK-Förderrichtlinie „Energiesparendes Bauen“ (20 KB)


Energiesparendes Bauen

Seit 1. Januar 2008 hat die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt ein neues Förderprodukt im Angebot, dass den Bau von Passivhäusern und von KfW-Energiesparhäusern 40 in Hamburg unterstützt. Mit Zuschüssen gleichen die WK die Kosten für den baulichen Mehraufwand aus.


Hohe Energiestandards erreichen?

Die geförderten Bauvorhaben werden in eine Qualitätssicherung einbezogen. Durch die Beratung und Baubegleitung können die Bauherren sicher sein, dass die angestrebten Standards auch eingehalten werden.

Förderung

Zuschuss von 190,- Euro (KfW-40-Standard) bzw. 240,- Euro (Passivhaus) pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Zuschuss wird in Raten, verteilt über 10 Jahre ausgezahlt. Die föderungsfähige Wohnfläche wird in allen Fällen verbindlich von der WK ermittelt. Sie ist auf 130 m² pro Wohneinheit begrenzt. Dies ergibt einen maximalen Förderbetrag von 24.700 € / Wohneinheit für ein kfw-40-Haus

bzw. 31.200 € / Wohneinheit für ein Passivhaus. Die Zahlung erfolgt nach Fertigstellung und Vorlage des Testats des Qualitätssicherers vierteljährlich im Voraus.

Die Förderung wird auch für einen Erweiterungsbau (Ausbau oder Anbau) an einem bestehenden Objekt gewährt.

Bindungen

Keine zusätzlichen Bindungen. Es gelten die Bindungen aus den Programmen, mit denen dieses Programm gegebenenfalls kombiniert wird.