


Wenn die EnEV 2006 (Energieeinsparverordnung) rechtswirksam wird, muss jeder Hauseigentümer auf Verlangen bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis des Gebäudes vorweisen. Vor 2007 ist mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht (EnEV 2006) jedoch nicht zu rechnen.![]() Zum jetzigen Zeitpunkt sind grundsätzliche Fragen ungeklärt:
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Wird es sich um einen bedarfs- (d.h. Nutzer unabhängigen) oder um einen verbrauchsorientierten (d.h. auf der Basis von vorhandenen Verbrauchsdaten erstellten) Ausweis handeln?
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Wer - außer durch Berufspraxis und Fortbildung qualifizierte Architekten und Bauingenieure - ist berechtigt den Energieausweis auszustellen? Hier werden Berufsgruppen wie Schornsteinfeger aber auch die Industrie diskutiert.
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Warum ein Energiepass? In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie- oder Gebäudepässe für den Gebäudebestand existieren. Sie weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht. Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. |