


![]() [Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)] Als lizenziertes Ing.-Büro für den dena-Energiepass (Lizenznummer: 221157) bieten wir Ihnen eine energetischen Analyse für Ihre Gewerbe- oder Wohn-Immobilie an. Mit Einführung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) wird der Gebäudeenergiepass im Falle einer Neuvermietung bzw. Veräußerung Pflicht. |
Informationen für Mieter, Käufer und andere Nutzer von Gebäuden Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) das Recht vor Vertragsabschluss einen Energiepass einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energiepass vorgelegt werden. Der Energiepass dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energiepass nicht ableiten. Informationen für Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden Gebäudeeigentümer sind verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energiepass vorzulegen. Die genauen Regelungen werden in der Energieeinsparverordnung 2006 veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass in der Verordnung ausreichend lange Übergangszeiten für die Erstellung von Energiepässen vorgesehen werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch kein Anlass einen Energiepass auszustellen. Der Energiepass ermöglicht es Gebäudeeigentümern die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes. |
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Informationen für Kommune Der Energiepass betrifft Kommunen in doppelter Weise. Zum einen müssen Kommunen als Eigentümer von Gebäuden selbst Energiepässe ausstellen lassen. Wobei sie besonders von der Verpflichtung der EU-Gebäuderichtlinie betroffen sind, nach der in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Gesamtnutzfläche, die für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von Menschen häufig aufgesucht werden, mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung 2006 ein Energiepass an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden muss. Welche Gebäude durch diese Regelung betroffen sind und wie diese Energiepässe ausgestellt werden müssen, wird im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2006 geregelt. Sobald weitere Informationen zum Energiepass für Nichtwohngebäude vorhanden sind, werden wir Sie darüber informieren. |
Der dena Energiepass für Gebäude Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energiepass für Gebäude einzuführen. Um eine breite Öffentlichkeit über die Einführung des Energiepasses zu informieren, führt die dena zusammen mit den Ministerien BMVBS und BMWi eine Marktvorbereitungskampagne durch. Im Rahmen der Marktvorbereitungskampagne können schon heute freiwillige Energiepässe für Gebäude ausgestellt werden. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Ziel der dena: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Verbindliche Informationen erhalten Sie unter www.gebaeudeenergiepass.de.
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